Rechtliches zur Baumpflege

Oftmals sind Pflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen auch im Sommerhalbjahr möglich oder sogar nötig.

Ob eine Maßnahme jedoch erlaubt ist, hängt von der Art der Maßnahme, dem Ort sowie Zeitpunkt ab.

Maßgebliche Vorgaben für Baumpflege und Fällungen sind in § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu finden. Je nach Bundesland werden die dortigen Vorgaben zu Privatgärten z.T. unterschiedlich ausgelegt.

Weiterhin ist entscheidend, ob für Ihre Stadt / Gemeinde eine Baumschutzsatzung vorliegt. Diese ist i.d.R. auf deren Website abrufbar.

In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, bei den zuständigen Ämtern eine Sondergenehmigung zu beantragen.

Wie sieht es nun in Ihrem konkreten Fall aus? Ich stehe Ihnen gerne für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.